1. Die von beiden Vertragspartner:innen akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem/der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in und dem/der Klient:in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Näheres schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient:in das generelle Angebot des/der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in annimmt und sich an ihn/sie zum Zwecke der Beratung und Unterstützung wendet.
3. Der/die Psychologische Berater:in/Therapeut:in ist berechtigt eine Zusammenarbeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Sowohl der/die Psychologische Berater:in/Therapeut:in als auch der/die Klient:in können einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Beratung/Behandlung entstandenen und im Voraus gebuchten Leistungen erhalten.
1. Der/die Psychologische Berater:in/Therapeut:in erbringt seine/ihre Dienste gegenüber dem/der Klient:in in der Form, dass er/sie seine/ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung/Behandlung Unterstützung des/der Patient:in/Klient;in anwendet.
2. Der/die Psychologische Berater:in/Therapeut:in ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Klient:in entsprechen, sofern diese:r hierüber keine Entscheidung trifft. Es werden von dem/der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in Methoden angewendet, die in der Regel anerkannt und auch wissenschaftlich bewiesen sind. Ausnahmen geschehen im Interesse des/der Klient:in. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des/der Klient:in kann nicht garantiert werden.
Wenn der/die Klient:in Anwendungen/Methoden ablehnt, die noch nicht wissenschaftlich belegt sind und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten oder behandelt werden will, hat er/sie das dem/der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in gegenüber zu erklären.
3. Der/die Psychologische Berater:in/Therapeut:in erbringt seine/ihre Leistungen in unterschiedlichen Settings. Eine Face-to-Face Behandlung/Beratung dauert 60 bis maximal 120 Minuten. Abweichungen hiervon sind zu vereinbaren.
4. Die Beratung des/der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in ersetzen keine Untersuchung/Behandlung durch einen/eine Ärzt:in. Der/die Klient:in ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert zusätzlich zur Abklärung in die Behandlung eines/einer Ärzt:in zu begeben.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient:in nicht verpflichtet. Eine erfolgreiche Beratung/Therapie ist jedoch in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klient:in möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung sowie angeratene und/oder notwendige ärztliche Untersuchungen.
1. Der/die Psychologische Berater:in/Therapeut:in hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich, sofern nichts Näheres vereinbart wurde, nach den Sätzen der Preisliste des/der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in, einzusehen unter Angebot.
2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung von dem/der Klient:in bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen, bzw. im Voraus via Überweisung. Nach Abschluss des Beratungsverhältnisses erhält der/die Klient:in auf Wunsch eine Rechnung. Vergünstigte Stundenpakete sind im Voraus zu zahlen. Im Voraus gezahlte, noch nicht terminierte Sitzungen sind innerhalb von 12 Monaten wahrzunehmen, sofern nicht anders vereinbart.
3. Der/die Klient:in ist darüber informiert, dass der/ die Psychologische Berater:in/Therapeut:in keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klient:innen selbst zu bezahlen.
4. Bei von Klient:innen ohne vorherige Mitteilung (48 Stunden im Voraus) nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Terminen schuldet diese:r dem/der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in unabhängig vom Grund für den Ausfall ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des Honorars. Ausfallhonorare sind ohne Frist zahlbar.
5. Termine, die von Seiten des/der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in abgesagt werden müssen, werden dem/der Patient:in/Klient:in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Patient:in/Klient:in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den/die Psychologische Berater:in/Therapeut:in. Diese:r schuldet auch keine Angabe von Gründen.
1. Der/die Psychologische Berater:in/Therapeut:in behandelt die Klient:innendaten vertraulich und erteilt bezüglich einer Diagnose, der Beratungen, allen Inhalten und sowie deren Begleitumständen und den persönlichen Verhältnissen der Klient:in Auskünfte nur mit dessen/deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Andernfalls wird Stillschweigen bewahrt.
2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der/die Psychologische Berater:in/Therapeut:in aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei Gefahr in Verzug – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatt:innen, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Unterstützung, Diagnose persönliche Angriffe gegen ihn/sie oder seine/ihre Berufsausübung stattfinden und er/sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
3. Der/die Psychologische Berater:in/Therapeut:in führt Aufzeichnungen über seine/ihre Leistungen. Dem/der Klient:in steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen nicht zu; er/sie kann auch nicht die Herausgabe seiner/ihrer Akte verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern der/die Klient:in eine Beratungsakte verlangt, erstellt diese der/die Psychologische Berater:in kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Akte.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/des
Behandlungsvertrages/Beratungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.