Allgemeine Geschäftsbedingungen für die psychologische Beratung und Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (AGB)
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge
1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischen Berater:in/Therapeut:inund der Klient:in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Näheres schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Psychologischen Berater:in:/Therapeut:in annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung und Unterstützung wendet.
3. Der Psychologische Berater:in/Therapeut:in ist berechtigt eine Zusammenarbeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Sowohl der Psychologische Berater:in/Therapeut:in als auch die Klient:in können einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Beratung/Behandlung entstandenen und im voraus gebuchten Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages/Beratungsvertrages
1. Die Psychologische Berater:in/Therapeut:in erbringt ihre Dienste gegenüber der Klient:in in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung/Behandlung Unterstützung des Patienten/Klienten anwendet.
2. Die Psychologische Berater:in/Therapeut:in ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen der Klient:in entsprechen, sofern diesee hierüber keine Entscheidung trifft. Es werden vom Psychologischen Berater/Therapeuten Methoden angewendet, die in der Regel anerkannt und auch wissenschaftlich bewiesen sind. Ausnahmen geschehen im Interesse der Klient:in. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht garantiert werden.
Wenn die Klient:in die Anwendung Methoden ablehnt die noch nicht wissenschaftlich belegt sind und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten oder behandelt werden will, hat er das der Psychologische Berater:in/Therapeut:in gegenüber zu erklären.
3. Die Psychologische Berater:in/Therapeut.in erbringt ihre Leistungen in unterschiedlichen Settings. Eine Face-to-Face Behandlung/Beratung dauert 60 bis maximal 120 Minuten. Abweichungen hiervon sind zu vereinbaren.
4. Die Beratung der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in ersetzen keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert zusätzlich zur Abklärung in die Behandlung einer Arzt:in zu begeben.
§ 3 Mitwirkung der Klient:in
Zu einer aktiven Mitwirkung ist die Klient:in nicht verpflichtet. Eine erfolgreiche Beratung/Therapie ist jedoch in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung der Klient:in möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung sowie angeratene und/oder notwendige ärztliche Untersuchungen.
§ 4 Honorierung des Psychologischen Beraters
1. Die Psychologische Berater:in/Therapeut:in hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich, sofern nichts Näheres vereinbart, wurde nach den Sätzen der Preisliste der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in, einzusehen unter Angebot.
2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung von der Klient:in bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen, bzw. im Voraus via Überweisung. Nach Abschluss des Beratungsverhältnisses erhält der Klient auf Wunsch eine Rechnung. Vergünstigte Stundenpakete sind im Voraus zu zahlen. Im Voraus gezahlte, noch nicht terminierte Sitzungen sind innerhalb von 12 Monaten wahrzunehmen, sofern nicht anders vereinbart.
3. Die Klient:in ist darüber informiert, dass die Psychologische BeraterIn:in/Therapeut keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selbst zu bezahlen.
4. Bei von Klient:innen ohne vorherige Mitteilung (48 Stunden im voraus) nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Terminen schuldet dieser der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in unabhängig vom Grund für den Ausfall ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des Honorars. Ausfallhonorare sind ohne Frist zahlbar.
5. Termine, die von Seiten der Psychologischen Berater:in/Therapeut:in abgesagt werden müssen, werden der Patient:in/Klient:in nicht in Rechnung gestellt. Die Patient:in/Klient:in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen Berater:in/Therapeut:in. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.
§ 5 Vertraulichkeit der Behandlung
1. Die Psychologische Berater:in/Therapeut:in behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich einer Diagnose, der Beratungen, allen Inhalten und sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der Klient:in Auskünfte nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Andernfalls wird Stillschweigen bewahrt.
2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Psychologische Berater:in/Therapeut:in aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bei Gefahr in Verzug – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Unterstützung, Diagnose persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
3. Die Psychologische Berater:in/Therapeut:in führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Der Klient:in steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen nicht zu; er kann auch nicht die Herausgabe ihrer Akte verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern die Klient:in eine Beratungsakte verlangt, erstellt diese die Psychologische Berater:in kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Akte.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / des
Behandlungsvertrages/Beratungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.